Salonverwaltung - Feiertage und Sonderöffnungszeiten
Im Bereich Salonverwaltung - Feiertage und Sonderöffnungszeiten werden Feiertage und Sonderöffnungzeiten angezeigt und können geändert bzw. ergänzt werden.
Die gesetzlichen Feiertage werden bei der Neuanlage eines Salons automatisch eingetragen. Die Bestimmung der Feiertage ist abhängig vom Bundesland.

Weitere Tage mit abweichenden Öffnungszeiten können angelegt werden. So kann z. B. der Heilige Abend, Sylvester oder Aschermittwoch als "halber Feiertag" eingetragen werden. Es sind auch zusätzliche Arbeitstage, wie z. B. ein "verkaufsoffener Sonntag" oder ein "Tag der offenen Tür" möglich.
Es werden jeweils die Tage eines Jahres angezeigt. Über die Navigations-Buttons oder ein Jahres-Auswahlfeld kann ein anderes Jahr ausgewählt werden.


