Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten für Minijobber im Friseur-Salon

Ab dem 01.01.2015 gilt in Deutschland die Nachweispflicht der Arbeitszeiten bei Minijobbern (bis EUR 450,- pro Monat) und kurzfristig Beschäftigten (gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV) für alle Unternehmen - und somit auch für Friseurbetriebe.
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sind für diese Mitarbeiter täglich zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
In allen Versionen des Salon-Management-System SALONWARE können die Arbeitszeiten für die Mitarbeiter täglich aufgezeichnet werden. Die Plan-Arbeitszeiten müssen entsprechend den tatsächlich geleisteten Stunden korrigiert und somit Mehr- oder Minderarbeit erfasst werden. Bezahlte Fehlzeiten, wie z. B. Krankheitstage, Urlaub, Sonderurlaub müssen eingetragen und dokumentiert werden.
Es ist mit Prüfungen durch die Zollverwaltung und die Sozialversicherungsprüfer zu rechnen. Die Prüfungen dienen der Überwachung der Mindestlöhne von EUR 8,50 pro Arbeitsstunde. Die maximale Arbeitszeit für Minijobber liegt somit ab 01.01.2015 bei 52,9 Stunden pro Monat - vorausgesetzt es werden keine Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien etc.) gewährt.
Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen drohen bei Verstößen Geldbußen bis zu 500.000,00 Euro!
Aufruf des Arbeitszeitnachweis im Managementportal
Für die ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung steht im Managementportal, im Bereich Mitarbeiter - Dienstplan ein Arbeitszeitnachweis zur Verfügung.

Durch das Anklicken des Button "Mitarbeiter-Arbeitszeiten" wird ein Monatsbericht für den ausgewählten Monat und für den ausgewählten Mitarbeiter generiert. Der Bericht kann als PDF-Datei geöffnet, gespeichert und gedruckt werden.

Ausdruck, Unterzeichnung und Archivierung für mind. 2 Jahre
Der Nachweis sollte monatlich ausgedruckt und vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Bitte bewahren Sie diese Zeitnachweise mindestens 2 Jahre auf.
>> Beispiel-Arbeitszeitnachweis als PDF-Datei öffnen
Wir empfehlen Ihnen, diese Stundennachweise entsprechend zu führen und aufzubewahren.
Weiterführende Fragen und Beschreibungen
- Wie können die täglichen Ist-Arbeitszeiten im Salonportal geändert werden oder Überstunden eingetragen werden?
- Wie können Urlaubstage für einen Mitarbeiter eingetragen werden?
- Wie können Schulungstage für einen Mitarbeiter eingetragen werden?
- Wie kann ein gespeicherter Krankheitstag wieder entfernt werden?